Für Betroffene bedeutet die Verurteilung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) Ungewissheit. Solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann es mit dem Rechtsmittel der Revision überprüft werden. Das Revisionsverfahren ist die letzte und abschließende Instanz. Bei der Revision gegen die Unterbringungsanordnung kommt es auf eine akribische Überprüfung des Urteils an. Als Hamburger Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit einem Schwerpunkt im Revisionsrecht berate ich Sie gerne zu den Erfolgsaussichten.
- Unterbringung nach § 63 StGB dauert im Schnitt zwischen sechs und zehn Jahre
- Urteil ist angreifbar – kurze Frist zur Revisionseinlegung beachten
- Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus kann zur Bewährung ausgesetzt werden
- Bei vollem Erfolg kommt es zu einer neuen Hauptverhandlung
- Präzise Hilfe von Rechtsanwalt und Strafverteidiger
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Die Revision ist die letzte Chance, sich gegen die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB zu wehren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen nämlich auch dann verurteilt werden, wenn sie eine oder mehrere Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben. Für den Betroffenen selbst und für dessen Angehörige ist die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus häufig ein schwerer Schlag. In vielen Fällen erwarten sie aufgrund der Schuldunfähigkeit des Betroffenen einen Freispruch – nicht selten werden sie von der Anordnung der Unterbringung überrascht. Die Unterbringung geht für den Betroffenen mit erheblichen Belastungen einher. Sie erfolgt unbefristet und dauert im Schnitt etwa sechs bis zehn Jahre (Maßregelvollzug: Kein Ende in Sicht).
Schuldunfähigkeit bzw. verminderte Schuldfähigkeit können vorliegen, wenn der Betroffene etwa an ADHS oder Schizophrenie erkrankt ist, Alkohol- oder Betäubungsmittel konsumiert oder eine organische Persönlichkeitsstörung aufweist. Auch sexuelle Devianz oder Pädophilie können zu der Annahme von Schuldunfähigkeit führen (noch mehr zur Revision im Sexualstrafrecht gibt es hier: Revision im Sexualstrafrecht – WIKING LEGAL). Aufgrund der langen durchschnittlichen Dauer einer Unterbringung empfehle ich, die Anordnung gem. § 63 StGB durch landgerichtliches Urteil von einem Rechtsanwalt und Strafverteidiger überprüfen zu lassen.
Die Überprüfung erfolgt im Revisionsverfahren. Das Rechtsmittel der Revision muss der Betroffene bereits innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils einlegen. Die Revision ist innerhalb eines weiteren Monats zu begründen. In den meisten Fällen beginnt die Frist mit der Zustellung des Urteils. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger zu beauftragen, der Urteile akribisch überprüft und die Revision überzeugend begründet. Vielfach erfolgt die Revisionsbegründung durch einen spezialisierten Verteidiger, der bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt war.
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Erheblichkeit der rechtswidrigen Tat wird in der Revision überprüft
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt zunächst voraus, dass jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat. Weiter ist Voraussetzung des § 63 S. 1 StGB, dass von dem Betroffenen infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind. Er muss für die Allgemeinheit gefährlich sein. Es ist meine Aufgabe als Rechtsanwalt und Strafverteidiger, zu überprüfen, ob das Landgericht diese Voraussetzungen zurecht als begründet angesehen hat.
Die Verurteilung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 S. 1 StGB) ist unzulässig, wenn bereits die Anlasstat nicht als erheblich zu bewerten ist. Die Anlasstat ist die das Sicherungsverfahren auslösende Straftat. Zwar ist die Unterbringung auch bei nicht erheblichen Taten möglich, sie unterliegt jedoch den gesteigerten Voraussetzungen des § 63 S. 2 StGB. Wenn die Anlasstat eine einfache Körperverletzung ist, liegt die Unterbringung weniger nahe als etwa im Fall eines versuchten Tötungsdelikts. Ich überprüfe darüber hinaus, ob die vom Landgericht festgestellten Tatsachen die Gefahrenprognose begründen. Der Betroffene darf nur dann untergebracht werden, wenn von ihm infolge seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind. Erforderlich sind insoweit Zustände, die nicht nur vorübergehend sind, sondern länger andauern.
Hier erfahren Sie mehr über die Revision als letzte Chance nach einer Verurteilung
Hätte die Vollstreckung der Unterbringungsanordnung zur Bewährung ausgesetzt werden müssen?
Ich überprüfe darüber hinaus, ob die Vollstreckung der Unterbringungsanordnung nicht zur Bewährung hätte ausgesetzt werden müssen. Gem. § 67b Abs. 1 StGB kann das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt anordnen und deren Vollstreckung zugleich aussetzen. Dazu bedarf es besonderer Umstände, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, dass der Zweck der Unterbringung bereits durch diese weniger eingriffsintensive Maßnahme erreicht wird. Zu diesen besonderen Umständen zählt vor allem das Umfeld des Täters. So kann ein stabiler familiärer Rückhalt des Täters Grund dafür sein, die Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen. Besonderes Gewicht kommt dabei solchen Vorkehrungen zu, die bereits begonnen haben und erste Erfolge zeigen.
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Missachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als Rechtsfehler
Wenn das Landgericht die Anordnung der Unterbringung in Erwägung zieht, muss es vor allem dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werden. Das hat der Gesetzgeber in § 62 StGB ausdrücklich hervorgehoben. Danach darf eine Maßregel der Besserung und Sicherung nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht. Insoweit muss die Entscheidung vor allem der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne gerecht werden. Im Rahmen des § 63 StGB wird es als Zusatzbelastung angesehen, wenn die Heilungsaussichten äußerst gering und eine langfristige bloße Verwahrung zu erwarten ist. Insoweit gilt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Auffassung des Bundesgerichtshofs „als außerordentlich beschwerende Maßnahme“.
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Revision: Anwalt und Strafverteidiger in Hamburg
Aufgrund dieser Belastungen sollten die Chancen der Revision in der letzten Instanz so gut es geht genutzt werden. Dabei helfe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus meiner Kanzlei in Hamburg heraus. Wenn die Revision Erfolg hat, wird das Urteil, mit dem die Unterbringung angeordnet wurde, aufgehoben und es gibt eine erneute Verhandlung, deren Ausgang offen ist. Ich berate Sie zu den notwendigen Schritten und den Erfolgsaussichten der Revision.
