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Das Thema „Digitale Gewalt“ einschließlich mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) generierter Deepfakes hat zuletzt große öffentliche Beachtung gefunden. Grund dafür sind die Diskussionen rund um die von Schauspielerin Collien Fernandes erhobenen Vorwürfe gegen Christian Ulmen. Die Frage nach dem rechtlichen Umgang mit digitaler Gewalt steht seither wieder ganz oben auf der Tagesordnung. Inzwischen gibt es einen neuen Gesetzesentwurf, der vermeintliche Lücken im deutschen Strafrecht schließen soll. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger bin ich regelmäßig mit Fragen wie diesen konfrontiert. In Hamburg war ich jetzt eingeladen zu einer Veranstaltung mit dem Titel „Digitale Gewalt im Fokus – Schutz, Verantwortung und Gesetzgebung“. Die Initiative „WAKE UP“ von Telefónica Deutschland hat zunächst Eltern und danach Schüler bundesweit zusammengeführt, um die wichtigsten Fragen beantworten zu können.
Mehr zu der Veranstaltung digitale Gewalt im Fokus mit Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Nils Winkler gibt es hier: Projekttag „Digitale Gewalt erkennen, handeln und stoppen!“ – WakeUp Jetzt
Digitale Gewalt ist ein Thema, das nicht mehr wegzudenken ist und uns alle betrifft. Ich durfte jetzt hunderten Eltern und Schülern ihre wichtigsten Fragen zu Gewalt im Internet beantworten. Der Bedarf war groß, viele Menschen sind bei diesem Thema noch immer überfordert. Mit jeder weiteren Stufe der technologischen Entwicklung geraten unsere Persönlichkeitsrechte zunehmend unter Druck. Die eigenen Rechte im Netz zu verteidigen, ist schwierig und vor allem für junge Menschen eine Herausforderung. Es hat sich herausgestellt, dass viele Betroffene noch nicht einschätzen können, wie sie mit digitaler Gewalt umgehen sollen. Das betrifft sowohl Opfer digitaler Gewalt als auch Täter.
Wer Fragen zu digitaler Gewalt oder anderen strafrechtlichen Konstellationen hat, kann sich jederzeit bei mir melden: Entweder über das Kontaktformular, per E-Mail (info@wiking.legal) oder per Telefon (040 320 818 80) und sich dann zu mir durchstellen lassen oder mir über meine Mitarbeiter eine Rückrufbitte ausrichten lassen.
Was ist digitale Gewalt?
Den Begriff der digitalen Gewalt kennt das Strafgesetzbuch in Deutschland nicht. Wer im StGB nach diesem Begriff sucht, wird nicht fündig. Das liegt nicht etwa daran, dass digitale Gewalt nicht bereits strafbar ist. Diesen Irrtum durfte ich im Rahmen der Veranstaltung der Initiative „WAKE UP!“ aufklären. Denn trotz der Diskussionen über Reformen, also neue Strafgesetze, ist digitale Gewalt schon jetzt strafrechtlich relevant und grundsätzlich ein Thema für die Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Strafgerichte in Deutschland.
Unter dem Begriff der digitalen Gewalt werden verschiedene Arten von Fehlverhalten im Internet zusammengefasst. Schon heute strafbar sind vor allem Taten wie die Beleidigung (§ 185 StGB), Verleumdung (§ 186 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), aber auch Nötigung (§ 240 StGB) oder Erpressung (§ 253 StGB). Immer wichtiger werden auch Fragen des Identitätsmissbrauchs und des Identitätsdiebstahls.
Auch mit Blick auf das Sexualstrafrecht gibt es schon viele Taten, die im Internet begangen werden können und unter Strafe stehen. Gerade im Bereich Kinderpornographie (§ 184b StGB) und Jugendpornographie (§ 184c StGB) handelt es sich überwiegend um Taten, die einen digitalen Bezug aufweisen. Auch das sogenannten Cybergrooming ist bereits heute in vielen Konstellationen strafbar und kann sogar zu einer Verurteilung wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung führen.
Über die Veranstaltung der Initiative „WAKE UP!“ und einige meiner Aussagen hat auch das Hamburger Abendblatt berichtet: Deepfake: Wenn Vinted-Fotos auf Pornoseiten landen – Hamburger Experten geben Teenies Tipps
Woran erkenne ich digitale Gewalt?
Während der Veranstaltung wurde ich gefragt, wie Betroffene digitale Gewalt erkennen können. Das ist für Laien schwierig – wie auch sonst im Strafrecht. Bis heute wissen viele Menschen zum Beispiel gar nicht, wann eine Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) vorliegt. Die Beurteilung, wann eine Handlung strafbar ist, obliegt ohnehin den an einem Strafverfahren beteiligten Juristen.
Ich habe dazu geraten, auf das eigene Bauchgefühl zu vertrauen. Also immer dann, wenn ich als Betroffener das Gefühl habe, hier durch digitale Gewalt in meinen Rechten verletzt worden zu sein, sollte darüber nachgedacht werden, Strafanzeige zu erstatten. Der eigene menschliche Kompass ist hier ein guter Ratgeber. Gleichwohl gilt: Die abschließende Beurteilung darüber, ob eine Straftat vorliegt oder nicht, ist Aufgabe des Staatsanwalts, des Rechtsanwalts und schließlich des Richters.
Noch mehr Informationen zu den wichtigsten Fragen des Strafrechts gibt es auf meinem YouTube-Kanal: Dr. Nils Winkler | WIKING LEGAL – YouTube.
Ich bin Opfer digitaler Gewalt: Wie verhalte ich mich jetzt?
Wer glaubt, im Internet in seinen Rechten verletzt worden zu sein, sollte vor allem schnell handeln. Je früher eine im Internet begangene Straftat verfolgt wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Nicht selten werden Accounts zum Beispiel bei Facebook oder Instagram kurz nach der Begehung einer Straftat gelöscht. Wenn die Daten auch bei den Social-Media-Anbietern nicht mehr vorhanden sind, wird es schwer, den Täter strafrechtlich noch zu sanktionieren. Hilfreich sind auch zum Beispiel Screenshots, auf denen die Tat sichtbar ist. Unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung kann es auch wichtig sein, sich Hilfe im eigenen Umfeld zu suchen.
Wer Fragen zu digitaler Gewalt oder anderen strafrechtlichen Konstellationen hat, kann sich jederzeit bei mir melden: Entweder über das Kontaktformular, per E-Mail (info@wiking.legal) oder per Telefon (040 320 818 80) und sich dann zu mir durchstellen lassen oder mir über meine Mitarbeiter eine Rückrufbitte ausrichten lassen.
Was will der Gesetzgeber jetzt ändern?
In weiten Teilen ist digitale Gewalt schon heute strafbar. Das gilt aber nicht für alle Phänomene. Der Gesetzgeber bezeichnet den Schutz vor mithilfe von Künstlicher Intelligenz generierten Deepfakes als unzureichend. Dazu sollen neue Straftatbestände geschaffen werden. Der Entwurf sieht vor, dass die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen gem. § 184k StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Der bereits bestehende Tatbestand wird aber erheblich geändert, insbesondere sollen Deepfakes künftig erfasst werden.
Danach soll das unbefugte Herstellen einer solchen Bildaufnahme sowie das Zugänglichmachen für Dritte unter Strafe stehen. Dem Entwurf nach kann es sich zum Beispiel um Bildaufnahmen handeln, auf denen eine sexuelle Handlung einer anderen Person abgebildet ist. Auch solche Bilder, die mittels eines Computerprogramms so verändert, umgestaltet oder mit weiteren Inhalten verbunden wurden, dass der Anschein erweckt wird, dass sexuelle Handlungen oder die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abgebildet seien, sind erfasst. Wichtig zu wissen ist: Wenn der Entwurf so beschlossen wird, steht bereits das Herstellen entsprechender Aufnahmen mithilfe von Künstlicher Intelligenz unter Strafe – unabhängig davon, ob dieser Bilder auch verbreitet werden.
Den gesamten Gesetzesentwurf gibt es hier: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Ebenfalls mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe soll das Zugänglichmachen sonstiger Deepfakes bestraft werden. Dazu soll mit § 201b StGB ein neuer Straftatbestand geschaffen werden.
Klar ist aber auch, dass nur neue Straftatbestände nicht helfen werden. Das hat aber auch der Gesetzgeber erkannt. Er will zugleich neue Instrumente für die Strafverfolgung schaffen, damit die eigenen Rechte auch konsequent durchgesetzt werden können. Dazu soll Betroffenen digitaler Gewalt ein Auskunftsanspruch über die Identität des Täters zugesprochen werden. Hierzu bedarf es dem Entwurf nach allerdings einer richterlichen Anordnung. Außerdem sollen Gerichte Plattformbetreiber verpflichten können, Daten vorübergehend zu sichern, um die Strafverfolgung zu ermöglichen.
Wer Fragen zu digitaler Gewalt oder anderen strafrechtlichen Konstellationen hat, kann sich jederzeit bei mir melden: Entweder über das Kontaktformular, per E-Mail (info@wiking.legal) oder per Telefon (040 320 818 80) und sich dann zu mir durchstellen lassen oder mir über meine Mitarbeiter eine Rückrufbitte ausrichten lassen.
Noch mehr Informationen zu den wichtigsten Fragen des Strafrechts gibt es auf meinem YouTube-Kanal: Dr. Nils Winkler | WIKING LEGAL – YouTube.



