- Vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision: Strategischer anwaltlicher Beistand ist erforderlich
- Ermittlungen als Beginn eines Strafverfahrens: Frühe anwaltliche Hilfe ist ein Vorteil
- Durchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchungshaft: Ermittlungsmaßnahmen erfolgen häufig durch schwerwiegende Eingriffe
- Nur mit einem Rechtsanwalt in die Hauptverhandlung gehen
- Rechtsmittel nach Verurteilung: Berufung oder Revision?
- Berufung als neue Tatsacheninstanz und zweite Chance nach Verurteilung
- Mit der Revision wird ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft
- Schwerpunktgebiete im Strafrecht: Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg
- Komplexe Zusammenhänge im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Verteidigung im Medizinstrafrecht – Wissenschaft zwischen (fahrlässiger) Körperverletzung und Tötung
- Strafverteidiger im Sexualstrafrecht: Sensible Sachverhalte und komplexe Rechtsfragen
- Revision mit dem Ziel einer neuen Hauptverhandlung
- Allgemeines Strafrecht: Körperverletzung, Verkehrsdelikte, Beleidigung
- Erziehung statt Strafe bei Jugendlichen und Heranwachsenden – Verteidigung im Jugendstrafrecht
- Vertretung von Nebenklägern in Strafverfahren
- Anwalt Strafrecht Hamburg: Präzision, Durchsetzungskraft und Strategie
- Strafverfahren in Hamburg – Wer ist zuständig?
- In erster Instanz wird häufig vor den Hamburger Amtsgerichten oder dem Landgericht verhandelt
- Über die Revision entscheidet das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof
- Anwalt Strafrecht Hamburg – Kompetente Unterstützung in Strafverfahren gibt es hier
Wenn Mandanten mich als Anwalt im Strafrecht in Hamburg zum ersten Mal kontaktieren, dann geschieht dies zumeist aus der Verzweiflung heraus: „Gegen mich wird ermittelt“, „Die Polizei hat mein Handy beschlagnahmt“, „Ich wurde angeklagt“ oder „Ich brauche Ihre Hilfe für die Revision“. Die Sorgen, die Menschen während eines Strafverfahrens haben, sind vielfältig. Beschuldigte und andere Betroffene haben das Recht, sich konsequent, strategisch, empathisch und durchsetzungsstark vertreten zu lassen. Als Anwalt im Strafrecht in Hamburg bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft, Anklage erhoben wurde oder Ihre Revision begründet werden soll.
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Vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision: Strategischer anwaltlicher Beistand ist erforderlich
Strafverfahren sind für Beschuldigte – zumeist unabhängig vom konkreten Tatvorwurf – eine erhebliche Belastung und in vielen Fällen eine Ausnahmesituation. Auf einmal treten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte in das Leben eines Beschuldigten und dies geschieht häufig unerwartet. Sie ermitteln, klagen an und verurteilen. Diese Ausnahmesituation hält in vielen Fällen sehr lange an. Strafverfahren dauern häufig mindestens ein Jahr – teilweise deutlich länger. Die konkrete Dauer eines Strafverfahrens ist abhängig vom Tatvorwurf. In dieser dauerhaft belastenden Situation ist empathischer und strategischer anwaltlicher Beistand notwendig. Als Rechtsanwalt im Strafrecht in Hamburg (Anwalt Strafrecht Hamburg) unterstütze ich Sie.
Ermittlungen als Beginn eines Strafverfahrens: Frühe anwaltliche Hilfe ist ein Vorteil
Zu Beginn eines jeden Strafverfahrens steht das Ermittlungsverfahren. Ein Ermittlungsverfahren wird immer dann eröffnet und geführt, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht einer Straftat als begründet ansehen. In vielen Fällen geschieht dies nach einer Strafanzeige. Polizei und Staatsanwaltschaft können aber auch von sich aus Ermittlungen aufnehmen, ohne dass zuvor Anzeige erstattet werden muss. Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn es ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme gibt, dass möglicherweise eine Straftat begangen worden ist.
Durchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchungshaft: Ermittlungsmaßnahmen erfolgen häufig durch schwerwiegende Eingriffe
Beschuldigte empfinden gerade das Ermittlungsverfahren häufig und zurecht als besonders eingriffsintensiv. In diesem Verfahrensstadium werden eine Vielzahl von Ermittlungsmaßnahmen umgesetzt. Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft Beweismittel benötigen, wird eine Durchsuchung zunächst beantragt und danach durchgeführt. Häufig stehen dann plötzlich früh morgens Polizeibeamte vor der Tür und verschaffen sich Zugang zu dem Haus oder der Wohnung.
Für Beschuldigte ist bei einer Durchsuchung wichtig zu wissen: Niemand muss sich selbst belasten. Beschuldigte müssen sich bei einer Durchsuchung nicht zur Sache einlassen (Keine Aussage machen!) und sie müssen außerdem keine Zugangsdaten (PIN bzw. Entsperr-Code) herausgeben.
Gegen Ermittlungsmaßnahmen wie die Durchsuchung oder Beschlagnahme bestehen Rechtsschutzmöglichkeiten, die Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt im Strafrecht in Hamburg besprechen sollten. Die Durchsuchung und die Beschlagnahme können mit der Beschwerde angegriffen werden.
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Besonders belastend ist ein Ermittlungsverfahren dann, wenn gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet wird. Die Anordnung der Untersuchungshaft erfolgt dann, wenn der Beschuldigte dringend tatverdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Einer der wichtigsten Haftgründe ist die Fluchtgefahr. Die Untersuchungshaft wird zur Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens angeordnet. Als Rechtsanwalt im Strafrecht in Hamburg überprüfe ich die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft und versuche gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, alternative Wege zur Sicherung des Strafverfahrens aufzuzeigen.
Das Ermittlungsverfahren wird regelmäßig zunächst von der Polizei geführt. Wenn die Polizei der Auffassung ist, ausreichend ermittelt zu haben, werden die Akten der Staatsanwaltschaft übersandt. Dort wird dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden. Wenn sich ein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten nicht begründen lässt, wird das Verfahren eingestellt. Hält die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung des Beschuldigten dagegen für überwiegend wahrscheinlich, so erhebt sie Anklage.
Als Anwalt im Strafrecht in Hamburg strebe ich im Ermittlungsverfahren häufig eine Einstellung des Verfahrens an. Dazu bereite ich den Sachverhalt gemeinsam mit dem Mandanten umfassend auf und nehme gegenüber der Staatsanwaltschaft Stellung, in dem ich die Vorwürfe rechtlich und tatsächlich angreife (Anwalt Strafrecht Hamburg).
Nur mit einem Rechtsanwalt in die Hauptverhandlung gehen
Das Ermittlungsverfahren ist der erste Abschnitt eines jeden Strafverfahrens. Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellt, schließt sich an das Ermittlungsverfahren das Hauptverfahren an. Spätestens in diesem Verfahrensstadium sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger vertreten lassen, um noch größeren Schaden abzuwenden. Wer bis zu diesem Zeitpunkt darauf vertraut hat, dass sich der Tatverdacht in Luft auflösen wird, sollte erkennen, dass es jetzt professionelle und engagierte Unterstützung braucht.
Was passiert nach Erhebung einer Anklage?
Wenn die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss der Ermittlungen die Grundlage für eine Verurteilung sieht, erhebt sie Anklage. In der Anklageschrift werden die Vorwürfe gegen den Beschuldigten im Einzelnen aufgeführt. Darüber hinaus benennt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift Beweismittel. In umfangreichen Strafverfahren werden die wesentlichen Ergebnisse der Ermittlungen zudem erläutert.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, wird das Strafverfahren nunmehr beim zuständigen Gericht geführt. Die Richter am Amtsgericht oder am Landgericht prüfen die Anklageschrift und entscheiden über deren Zulässigkeit. Auch hier hat Ihr Anwalt im Strafrecht noch einmal die Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und die Zulassung der Anklage zu verhindern. Wenn das Gericht die Anklage für plausibel erachtet, eröffnet sie das Hauptverfahren durch einen sogenannten Eröffnungsbeschluss. Danach wird ein Termin für die Hauptverhandlung bestimmt. Der Beschuldigte, dessen Rechtsanwalt und Zeugen werden zu diesem Termin geladen.
In der Hauptverhandlung geht es darum, die Wahrheit herauszufinden und auf dieser Grundlage eine Entscheidung über die Strafbarkeit des Beschuldigten zu finden. Eine Hauptverhandlung muss umfangreich vorbereitet werden. Dabei geht es zunächst um die Frage, ob sich der Angeklagte zu dem Tatvorwurf einlassen soll oder nicht. Außerdem sind die Vernehmungen der Zeugen sowie mögliche Anträge (Beweisanträge, Befangenheit, etc.) vorzubereiten.
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Wie lange dauert eine Hauptverhandlung?
Die Dauer einer Hauptverhandlung hängt vom Umfang des Vorwurfs ab. In größeren Verfahren werden zumeist mehrere Hauptverhandlungstage terminiert. Wenn es sich um einen geringfügigen bis mittelschweren Tatvorwurf handelt, genügt häufig ein Hauptverhandlungstag. Entscheidend ist das Beweisprogramm. Wenn viele Zeugen zu hören sind und die Beweisaufnahme zum Beispiel aufgrund der Existenz verschiedener relevanter Dokumente und Zeugen umfangreich ist, wird ein Verhandlungstag in der Regel nicht genügen.
Am Ende der Hauptverhandlung – nachdem die Beweisaufnahme geschlossen wurde – folgen die Plädoyers mit den Schlussanträgen. Zunächst würdigt die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse der Hauptverhandlung und beantragt davon ausgehend diejenige Strafe, die sie für sachgerecht und angemessen erachtet. Danach nimmt der Verteidiger zu dem Ergebnis der Hauptverhandlung Stellung und stellt sodann seinen Antrag. Im Anschluss daran erhält auch der Beschuldigte das letzte Wort. Danach berät das Gericht über die Urteilsfindung und verkündet die Entscheidung.
Rechtsmittel nach Verurteilung: Berufung oder Revision?
Wer am Ende einer Hauptverhandlung verurteilt wurde, muss diese Verurteilung nicht akzeptieren. Vielmehr besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen. Dabei gelten kurze Fristen. Sowohl die Berufung als auch die Revision müssen innerhalb von einer Woche eingelegt werden. Für die Begründung der Rechtsmittel bleibt mehr Zeit.
Berufung als neue Tatsacheninstanz und zweite Chance nach Verurteilung
Die Berufung kann nur gegen amtsgerichtliche Urteile eingelegt werden. Mit der Berufung kommt es zu einer neuen Hauptverhandlung – nunmehr vor einer Kleinen Strafkammer beim Landgericht. Die Berufung ermöglicht somit eine weitere Tatsacheninstanz. Die Strafsache wird neu verhandelt, Beweise neu erhoben und es kommt zu einer neuen Entscheidung. Wenn die Berufung Erfolg hat, wird die Strafe angepasst oder der Angeklagte sogar freigesprochen. Bleibt die Berufung ohne Erfolg, wird sie verworfen.
Mit der Revision wird ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft
Wer in erster oder zweiter Instanz vor dem Landgericht verurteilt wurde, kann sich nur noch mit dem Rechtsmittel der Revision gegen seine Verurteilung wehren. Mit der Revision wird die schriftliche Urteilsbegründung auf Rechtsfehler überprüft. Wenn das Urteil Fehler enthält und es infolgedessen aufgehoben wird, kommt es zu einer neuen Hauptverhandlung. Wird die Revision dagegen nicht für begründet erachtet, wird sie verworfen. Das Urteil ist dann rechtskräftig.
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Schwerpunktgebiete im Strafrecht: Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg
Eine Vielzahl der Rechtsgebiete im Strafrecht erfordern besondere Kenntnisse und Fähigkeiten. Dazu zählen die Straftaten auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, das Medizinstrafrecht sowie das Sexualstrafrecht. Für alle Herausforderungen im Strafrecht gilt, dass ich Sie kompetent, strategisch und empathische auf Augenhöhe berate.
Komplexe Zusammenhänge im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Gegenstand des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sind die kompliziertesten Tatbestände des Strafgesetzbuchs und der Nebengesetze. Wer sich zum Beispiel mit dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), der Untreue (§ 266 StGB), der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbarer Delikte befasst, muss in der Lage sein, komplexe Sachverhalte rechtlich und tatsächlich zu erfassen. Erforderlich ist ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Gesellschaftsstrukturen und den Aufgabenbereich von Geschäftsführern, Vorständen und anderen Führungskräften. Ebenso ist es erforderlich, den Beschuldigten im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht auf Augenhöhe begegnen zu können.
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Verteidigung im Medizinstrafrecht – Wissenschaft zwischen (fahrlässiger) Körperverletzung und Tötung
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln immer häufiger auch gegen Ärzte oder andere im Gesundheitswesen beschäftigte Personen. Nicht selten geht es auch hier zunächst um Straftaten in einem wirtschaftlichen Zusammenhang. Dazu zählen der Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) sowie die Bestechlichkeit (299a StGB) und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299b StGB).
Darüber hinaus sehen sich gerade Ärzte häufig nach vermeintlichen Behandlungsfehlern einem Strafverfahren ausgesetzt. Hier kommen Delikte wie die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Körperverletzung oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) in Betracht. Diese Verfahren sind häufig umfangreich und erfordern wissenschaftliches Verständnis, um etwa medizinische Gutachten verstehen, auswerten und kritisch hinterfragen zu können.
Mehr zur Verteidigung gegen den Vorwurf einer Körperverletzung im Medizinstrafrecht gibt es hier: Verdacht der Körperverletzung (§ 223 StGB) – Was droht?
Strafverteidiger im Sexualstrafrecht: Sensible Sachverhalte und komplexe Rechtsfragen
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg verteidige ich Sie gegen den Vorwurf einer Sexualstraftat. Sexualstraftaten sind im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches geregelt. Zu den Kerntatbeständen zählen der sexuelle Übergriff, die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung (§ 177 StGB). Auch der sexuelle Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a StGB) sowie der Umgang mit Kinderpornographie (§ 184b StGB) und Jugendpornographie (§ 184c StGB) zählen zu meinen Tätigkeitsfeldern.
Im Sexualstrafrecht sind eine Vielzahl von Fähigkeiten erforderlich. Ihr Rechtsanwalt muss in der Lage sein, eine angemessene Verteidigungsstrategie zu erarbeiten und den Sachverhalt mit juristischer Präzision zu erfassen. Er muss die Belastungsaussage umfassend prüfen und Widersprüche herausarbeiten. Dies gelingt mir deshalb besonders gut, weil ich mich regelmäßig mit Sexualstraftaten befasse und zu diesen Fragen bereits mehrere Fachtexte sowie meine Dissertation geschrieben habe.
Mehr zur Verteidigung im Sexualstrafrecht gibt es hier: Anwalt Sexualstrafrecht Hamburg – Was ist strafbar?
Zur Verteidigung bei Verdacht des Umgangs mit Kinderpornographie: Anwalt Kinderpornographie Hamburg (§ 184b) – Schnelle Hilfe
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Revision mit dem Ziel einer neuen Hauptverhandlung
Zu den anspruchsvollsten Tätigkeiten eines Rechtsanwalts und Strafverteidigers in Hamburg gehört die Revision. Im Revisionsverfahren werden Urteile auf Rechtsfehler überprüft. Hier kommen Verfahrensfehler aber auch materiell-rechtliche Fehler in Betracht. Um diese Rechtsfehler finden und überzeugend begründen zu können, ist neben juristischer Präzision auch die Fähigkeit erforderlich, auf hohem Niveau wissenschaftlich arbeiten zu können. Als promovierter Jurist, Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg und regelmäßiger Autor verschiedener Fachtexte erfülle ich diese Qualifikationen und berate Sie gerne zu allen Fragen im Revisionsverfahren.
Mehr zur Verteidigung im Revisionsverfahren gibt es hier: Anwalt Revision Hamburg Letzte Chance nach Verurteilung
Wenn die Revision eine Verurteilung wegen einer Sexualstraftat betrifft, finden Sie hier weitere Informationen: Rechtsanwalt | Revision im Sexualstrafrecht.
Allgemeines Strafrecht: Körperverletzung, Verkehrsdelikte, Beleidigung
Neben den genannten Spezialgebieten gibt es eine Vielzahl von Straftaten, die dem Bereich des allgemeinen Strafrechts zuzuordnen sind. Dazu zählen zunächst die Körperverletzungsdelikte. Diese werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Die Mindeststrafe ist deutlich erhöht, wenn es sich um den Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung oder einer schweren Körperverletzung handelt.
Bei einer gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) beträgt die Mindeststrafe sechs Monate Freiheitsstrafe. Der Tatbestand ist gegeben, wenn die Körperverletzung mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug begangen wird oder das Opfer in Lebensgefahr bringt. Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB), die mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft wird, ist erfüllt, wenn die Körperverletzung schwerwiegende Konsequenzen hat, wie zum Beispiel den Verlust des Sehvermögens oder eines wichtigen Körpergliedes.
Mehr zur Verteidigung gegen den Vorwurf einer Körperverletzung gibt es hier: Verdacht der Körperverletzung (§ 223 StGB) – Was droht?
Zu den Alltagsdelikten zählen nicht nur diejenigen der Körperverletzung, sondern darüber hinaus auch die Verkehrsdelikte. Wer sich etwa grob verkehrswidrig und rücksichtslos im Straßenverkehr verhält und dadurch andere Menschen in Gefahr bringt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe rechnen (§ 315c StGB). Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind in § 315d StGB geregelt und werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen bei einer Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). Absolute Fahruntüchtigkeit wird ab einem Wert von 1,1 Promille angenommen. In diesem Fall kann die Fahruntüchtigkeit nicht widerlegt werden. Das ist anders bei der relativen Fahruntüchtigkeit, die bei einem Wert von 0,3 Promille angenommen wird. Hier müssen zur Fahruntüchtigkeit gem. § 316 Abs. 1 StGB noch weitere Umstände hinzutreten (sog. Ausfallerscheinungen).
Bei Verkehrsdelikten werden neben der Strafe zumeist weitere Sanktionen verhängt. Häufig wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 69 StGB) oder ein Fahrverbot angeordnet (§ 44 StGB). Für Menschen, die – privat oder beruflich – auf ihr Auto angewiesen sind, erweist sich dies als schwerwiegende Beeinträchtigung. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg bin ich in der Lage, Sie auch gegen die Verhängung dieser Nebenstrafen zu verteidigen (Anwalt Strafrecht Hamburg).
Erziehung statt Strafe bei Jugendlichen und Heranwachsenden – Verteidigung im Jugendstrafrecht
Besondere Empathie ist erforderlich, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft gegen junge Menschen ermitteln. Bei Jugendlichen – und in bestimmten Fällen auch bei Heranwachsenden – findet das Jugendstrafrecht (JGG) Anwendung. Hier gelten teilweise andere Grundsätze und Voraussetzungen als im Übrigen Strafrecht. Das Jugendstrafrecht wird vom Gedanken der Erziehung getragen und soll ermöglichen, dass auf Straftaten Jugendlicher mit angemessenen Sanktionen reagiert wird. Bei Jugendlichen soll vor allem erzieherisch auf Straftaten reagiert werden. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg berate ich Sie zu allen Fragen, die das Jugendstrafrecht betreffen (Anwalt Strafrecht Hamburg).
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Vertretung von Nebenklägern in Strafverfahren
Bei bestimmten Straftaten haben auch Verletzte bzw. Opfer das Recht, sich an dem Strafverfahren gegen einen Beschuldigten zu beteiligen. Es handelt sich dabei um die Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (§ 395 StPO). Diese Befugnis haben zum Beispiel Menschen, die durch eine Körperverletzung beeinträchtigt worden sind. Ebenso besteht das Recht zur Nebenklage bei (versuchten) Tötungsdelikten wie Totschlag und Mord. Hier haben auch Hinterbliebene das Recht, als Nebenkläger in dem Verfahren aufzutreten. Besonders relevant ist das Institut der Nebenklage in Sexualstrafverfahren. Wer Opfer einer Vergewaltigung, einer sexuellen Nötigung oder eines sexuellen Übergriffs geworden ist, darf in einem Strafverfahren als Nebenkläger auftreten. Das gilt auch für Opfer einer Tat des sexuellen Missbrauchs.
Aufgrund meiner sexualstrafrechtlichen Expertise bin ich gerade in diesen Verfahren besonders geeignet, Sie als Nebenkläger zu vertreten und Ihre Rechte vor Gericht und gegenüber den Strafverfolgungsbehörden durchzusetzen. Eine engagierte und kommunikative Nebenklagevertretung auf Augenhöhe kann auch dabei helfen, die Taten zu verarbeiten und im Leben wieder Fuß zu fassen. Insoweit biete ich Ihnen wesentlich mehr als nur die routinemäßige Bearbeitung Ihrer Akte.
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Anwalt Strafrecht Hamburg: Präzision, Durchsetzungskraft und Strategie
Ich kommuniziere mit meinen Mandanten auf Augenhöhe. Ich erkläre die Verteidigungsstrategie transparent und nehme Sie bei jedem Schritt mit – unabhängig davon, was Ihnen vorgeworfen wird und in welcher Lage sich das Verfahren befindet. Ich biete Ihnen Beratung und Verteidigung im Strafrecht auf hohem Niveau und mit großer Einsatzbereitschaft sowie Empathie, die ebenfalls ein Schlüssel zum Erfolg sein kann.
Ich berate Sie strategisch und lösungsorientiert. Ihre Rechte setze ich jederzeit konsequent durch. Dabei helfen mir meine wissenschaftlichen Fähigkeiten und mein breites Netzwerk mit Ansprechpartnern auch in anderen Rechtsgebieten und Branchen. Darüber hinaus habe ich als Journalist Erfahrungen außerhalb der Rechtswissenschaft gesammelt, die mir im Alltag als Strafverteidiger zugutekommen (Anwalt Strafrecht Hamburg).
Strafverfahren in Hamburg – Wer ist zuständig?
Ein Strafverfahren beginnt in Hamburg regelmäßig mit den Ermittlungen der Polizei. Die Polizei erfährt von einer Tat zumeist durch eine Strafanzeige. Sie kann ein Strafverfahren aber auch aufgrund eigener Wahrnehmungen einleiten. Zu den üblichen Ermittlungsmaßnahmen zählen Vernehmungen. Zeugen werden befragt. Der Beschuldigte erfährt durch die Ermittlungen meist durch eine polizeiliche Vorladung, zu der er nicht erscheinen muss.
Wenn die Polizei Hamburg ihre Ermittlungen abschließt, gibt sie die Akten an die Staatsanwaltschaft Hamburg weiter. Dort wird die Akte gesichtet und über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden. Spätestens hier erhält Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Einsicht in die Akte und gibt für Sie eine umfassende Stellungnahme zum Tatvorwurf ab (Anwalt Strafrecht Hamburg).
In erster Instanz wird häufig vor den Hamburger Amtsgerichten oder dem Landgericht verhandelt
Wenn die Staatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren zu diesem Zeitpunkt nicht einstellt, dann erhebt sie Anklage – entweder zum Amtsgericht oder zum Landgericht Hamburg. In Hamburg gibt es diese Amtsgerichte: Amtsgericht Hamburg (Mitte), Amtsgericht Wandsbek, Amtsgericht St. Georg, Amtsgericht Harburg, Amtsgericht Altona, Amtsgericht Bergedorf, Amtsgericht Barmbek, Amtsgericht Blankenese. Die Hamburger Amtsgerichte sind regelmäßig zuständig, wenn die Straferwartung vier Jahre Freiheitsstrafe nicht übersteigt. Im Übrigen wird in erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg verhandelt, insbesondere bei schweren Straftaten.
Über die Revision entscheidet das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof
Wer in erster Instanz vor einem der Hamburger Amtsgerichte verurteilt worden ist, kann dagegen in Berufung gehen. Das Rechtsmittel der Berufung hat zur Folge, dass derselbe Fall noch einmal verhandelt werden muss. Zuständig ist nun eine Kleine Strafkammer am Landgericht Hamburg.
Gegen das Berufungsurteil und auch gegen das erstinstanzliche Urteil vor einem Hamburger Amtsgericht können Sie Revision einlegen. Darüber entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht. Wer bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg verurteilt wurde, kann ebenfalls Revision einlegen. Darüber entscheidet dann allerdings der Bundesgerichtshof.
Anwalt Strafrecht Hamburg – Kompetente Unterstützung in Strafverfahren gibt es hier
Wenn gegen Sie ein Strafverfahren läuft, sollten Sie keine Zeit verlieren und einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Ich unterstütze Sie in jeder Lage des Verfahrens – hier erreichen Sie mich schnell:
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