28. Januar 2026

Strafbefehl erhalten? Wann der Einspruch sinnvoll ist und was danach passiert

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Eine Vielzahl alltäglicher Straftaten werden im Strafbefehlsverfahren abgeurteilt. Körperverletzungen (§§ 223 ff. StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Straftaten im Verkehr (§ 142, § 315c, § 315d, 316 StGB), Betrug (§ 263 StGB) oder Diebstahl (§ 242 StGB): als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg fragen mich meine Mandanten immer wieder, wie sie mit einem Strafbefehl umgehen sollen. Ist es sinnvoll, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen? Was passiert nach einem Einspruch? Kann sich die Strafe nach einem Einspruch erhöhen? Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es hier.

  • Einspruch gegen Strafbefehl von Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg überprüfen lassen
  • Gerade Geldstrafen werden häufig zu hoch angesetzt – Einkommen wird nur geschätzt
  • Kurze Frist beachten – Einspruch gegen Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen
  • Nach dem Einspruch können in der Hauptverhandlung bessere Ergebnisse erzielt werden
  • Schnelle Hilfe von Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg

Sofort-Kontakt zu Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Nils Winkler | WIKING LEGAL: Kontaktformular Telefon: 040-320 818 80 E-Mail: info@wiking.legal Der Erlass eines Strafbefehls kommt nicht bei allen Straftaten in Betracht. Vielmehr dürfen im Strafbefehlsverfahren nur solche Taten abgeurteilt werden, die höchstens dem Bereich der mittleren Kriminalität zugerechnet werden. Straftaten, für die der Gesetzgeber eine Mindeststrafe von einem Jahr oder mehr vorgesehen hat, kommt der Erlass eines Strafbefehls nicht in Betracht. Damit scheiden schwere Straftaten bereits aus. Diese können nicht durch einen Strafbefehl abgeurteilt werden. Der entscheidende Unterschied zum Urteil liegt in dem Umstand, dass es vor dem Erlass eines Strafbefehls nicht zu einer Hauptverhandlung kommt.

Wann wird ein Strafbefehl erlassen?

Ein Strafbefehl kann nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft ergehen (§ 407 Abs. 1 StPO). Diese wartet zunächst die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens ab. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, macht sich die Staatsanwaltschaft ein Bild von der Sachlage. Davon ausgehend bewertet sie, ob sie den Beschuldigten für hinreichend verdächtig hält oder nicht. Geht die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage davon aus, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat, wägt sie ab. Wenn die Staatsanwaltschaft will, dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt, muss sie Anklage erheben. Hält sie eine Hauptverhandlung dagegen nicht für erforderlich, beantragt sie die Festsetzung einer Strafe ohne Hauptverhandlung. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft glaubt, dass die Beweislage bereits eindeutig ist und eine Hauptverhandlung daran voraussichtlich nichts ändern wird. Ungeeignet ist der Strafbefehl also dann, wenn etwa wichtige Zeugen noch vor Gericht gehört werden sollen.

Strafbefehl bekommen – wie verhalte ich mich jetzt?

Ohne Hauptverhandlung dürfen nur bestimmte und eng begrenzte Strafen ausgesprochen werden. In den allermeisten Fällen setzen die Gerichte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Geldstrafen fest. Darüber hinaus dürfen die Gerichte auch ein Fahrverbot aussprechen, die Fahrerlaubnis entziehen oder die Einziehung anordnen. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Wenn der Beschuldigte einen Verteidiger hat, darf im Strafbefehl eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr festgesetzt werden, wenn die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich geregelt, dass einem Beschuldigten kein rechtliches Gehör gewährt werden muss. Ein Strafbefehl darf also erlassen werden, ohne dass der Beschuldigte zuvor durch das Gericht angehört wurde. In vielen Fällen kennen Staatsanwaltschaft und Gericht die Version des oder der Beschuldigten also nicht. Dieser Umstand ist problematisch und veranlasst viele meiner Mandanten dazu, gegen den Strafbefehl vorzugehen. Bevor Sie aber Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt und Strafverteidiger gesprochen haben. Ein Einspruch ist zwar häufig, aber nicht immer empfehlenswert.

Wann ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist

Wer einen Strafbefehl erhält, sollte schnell handeln. Der Einspruch kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden (§ 410 StPO). Die Frist ist kurz. Wer sie verpasst, kann sich gegen die festgesetzte Strafe grundsätzlich nicht mehr wehren. Wer nicht rechtzeitig Einspruch einlegt, ist mit dem Strafbefehl rechtskräftig verurteilt. Es gibt keine Gelegenheit mehr, gegen den Strafbefehl vorzugehen. Die Berufung und auch die Revision sind als Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl nicht zulässig. In vielen Fällen ist es aber sinnvoll, Einspruch einzulegen. Ein Einspruch ist vor allem dann zu empfehlen, wenn der Beschuldigte die Tat ganz oder teilweise bestreitet. Wer von sich sagt, die Tat nicht oder zumindest so wie im Strafbefehl ausgeführt nicht begangen zu haben, sollte dagegen vorgehen. Es ist nicht unüblich, dass die Staatsanwaltschaft Missverständnisse aus einem überwiegend von der Polizei geführten Ermittlungsverfahren übernimmt. Gerade Beschuldigte, die im Ermittlungsverfahren selbst noch nicht durch einen Rechtsanwalt verteidigt worden sind, sollten spätestens jetzt auf professionelle Unterstützung setzen. Ein Einspruch ist auch dann empfehlenswert, wenn es noch Beweismittel gibt, die Polizei und Staatsanwaltschaft bisher nicht bekannt sind. Es ist dann sinnvoll, noch Zeugen zu benennen oder neue Unterlagen in das Strafverfahren einzuführen. Schließlich rate ich meinen Mandanten immer dann zu einem Einspruch, wenn die Strafe besonders hoch erscheint. Soweit es um eine Geldstrafe geht, ist zu unterscheiden: hier geht es um die Tagessatzzahl und um die Tagessatzhöhe. Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt sich nach dem verfügbaren Einkommen des Beschuldigten. Häufig arbeiten Staatsanwaltschaft und Gericht hier mit Schätzungen, weil ihnen das tatsächliche Einkommen des Beschuldigten nicht bekannt ist. Auch dies sollte durch einen Einspruch überprüft werden. Bei alledem ist zu berücksichtigen, dass dem Strafbefehl die sogenannte Geständnisfiktion zugrunde liegt. Das heißt, dass Staatsanwaltschaft und Gericht bei der Festsetzung der Strafe so tun, als habe der Beschuldigte ein Geständnis abgelegt. Diese Fiktion führt zu einer milderen Bemessung der Strafe. Sofort-Kontakt zu Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Nils Winkler | WIKING LEGAL: Kontaktformular Telefon: 040-320 818 80 E-Mail: info@wiking.legal

Was passiert nach einem Einspruch?

Wenn der Einspruch rechtzeitig und in zulässiger Weise eingelegt worden ist, erwächst die Strafe nicht in Rechtskraft. Vielmehr wird jetzt ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Das Gericht führt jetzt die Beweisaufnahme durch, die in anderen Verfahren üblich ist. Viele Beschuldigte, die einen Strafbefehl erhalten haben, scheuen sich aus unterschiedlichen Gründen vor einer Hauptverhandlung. Diesen sei gesagt, dass sie vor Gericht nicht alleine sind, sondern ich Ihnen als Strafverteidiger beistehe. Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass sich der Beschuldigte durch seinen Rechtsanwalt vertreten lässt und er nicht erscheinen muss. Dazu bedarf es einer besonderen Vollmacht. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach einem Einspruch ganz neu über die Strafe verhandelt wird. Das Gericht ist nicht mehr an die ursprünglich festgesetzte Strafe gebunden. Das heißt, dass eine Strafe nach einem Einspruch zumindest theoretisch auch höher ausfallen kann (§ 411 Abs. 4 StPO).

Kann ich den Einspruch auch noch zurücknehmen?

Es kommt vor, dass sich Mandanten nach einem Einspruch unwohl fühlen und ins Grübeln geraten. Diese Zweifel sind normal und sollten der Verteidigung nicht im Wege stehen. Dann verweise ich gerne auf die Möglichkeit, den Einspruch nachträglich zurückzunehmen. Das ist möglich, solange das Urteil noch nicht verkündet worden ist. Damit ist eine Rücknahme des Einspruchs auch während der Hauptverhandlung noch denkbar. Allerdings ist die Rücknahme an eine Voraussetzung gebunden: die Staatsanwaltschaft muss zustimmen.

Überprüfung eines Strafbefehls und Einspruch: Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg

Wer einen Strafbefehl bekommt und überlegt, dagegen vorzugehen, sollte sich immer mit seinem Rechtsanwalt abstimmen. Davon ausgehend ist zu entscheiden, ob Einspruch eingelegt werden soll. Wenn dies der Fall ist, lässt sich auch über den Umfang der Anfechtung sprechen. Der Strafbefehl kann vollständig angefochten werden, insbesondere dann, wenn die Tat bestritten wird, oder nur in Bezug auf den Rechtsfolgenausspruch – bei einer Geldstrafe also etwa auf die Zahl oder Höhe der verhängten Tagessätze. Danach kommt es regelmäßig zu einer Hauptverhandlung mit anschließendem Urteil. Neben einer geringeren Strafe oder einem Freispruch ist zu berücksichtigen, dass sich die Strafe auch verschlechtern kann. Solange das Urteil nicht verkündet wurde, kommt eine Rücknahme des Einspruchs in Betracht, soweit die Staatsanwaltschaft zustimmt. Häufig lassen sich mit dem Einspruch gegen einen Strafbefehl aber gute Ergebnisse erzielen.

Dr. Nils Winkler

In meinem Blog finden Sie weitere fundierte Beiträge zum Strafverfahren, zum Sexualstrafrecht und zum Revisionsrecht.

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