28. Mai 2026

Anwalt Geldwäsche Hamburg: Keine Strafe – Verfahren eingestellt!

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Anwalt Geldwäsche Hamburg: Hier gibt es noch mehr Informationen zur Verteidigung gegen den Verdacht der Geldwäsche!

Plötzlich und unerwartet musste sich meine Mandantin in einem Verfahren wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) verantworten. Das war ein schwerer Schlag, als die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen sie erhob. Sie soll den Straftatbestand der leichtfertigen Geldwäsche verwirklicht haben. Die konsequente Aufarbeitung der Vorwürfe waren von Erfolg gekrönt: das Amtsgericht Hamburg-Blankenese stellte das Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg verteidige ich meine Mandanten regelmäßig gegen den Vorwurf der Geldwäsche und der leichtfertigen Geldwäsche.

Meine Mandantin soll zwei Zahlungen in unzulässiger Weise empfangen und weitergeleitet haben. Bei der ersten Zahlung ging es um einen Betrag von mehr als EUR 4.000,00. Die zweite Zahlung lag bei über EUR 13.000,00. Die Zahlungen hatten Hintermänner auf das Konto meiner Mandantin veranlasst. Diese Gelder stammten aus Betrugshandlungen und damit aus rechtswidrigen Taten. Sie beruhten teilweise auf gefälschten Rechnungen.

Was sind Anzeichen für einen Love-Scam? Tipps von Anwalt Geldwäsche Hamburg

In diesem Geldwäsche-Konstrukt war meine Mandantin selbst ein Opfer. Dem Fall lag die Konstellation des sogenannten Romantik-Betruges (englisch: Romance Scam oder Love-Scamming) zugrunde. Dabei wird einer Person die vermeintlich große Liebe vorgetäuscht, um zunächst ihr Vertrauen zu erschleichen und sie sodann zu Geldzahlungen zu veranlassen oder um diese Person zum Zweck der Geldwäsche einzusetzen.

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Achtung: Was sind Anzeichen für einen Romantik-Betrug?

  • Aktive Kontaktaufnahme über die sozialen Medien
  • Kein persönlicher Kontakt – weder Treffen noch Video-Chats
  • Liebeserklärung nach kurzer Zeit ohne persönliches Kennenlernen
  • Ungewöhnliche Lebensgeschichten – auf den ersten Blick wirken die Profile seriös und glaubwürdig
  • Geldnotlagen sollen zu Überweisungen veranlassen (Flugticket, Zollgebühren, Kaution, Insolvenz)

Meine Mandantin hatte die vermeintliche Liebe über die sozialen Medien kennengelernt. Es handelte sich dabei angeblich um eine in England lebende Person. Diese Person hat meine Mandantin über Facebook aktiv und von sich aus angeschrieben. Sie gab vor, Probleme von Menschen zu lösen und sich – auch finanziell – für gute Zwecke einzusetzen. Sie gab vor, in England eine Schule zu betreiben und karitativ tätig zu sein, indem sie etwa Kindergärten baut und sozial schwache Familien unterstützt.

Zu meiner Mandantin baute diese Person dann in kurzer Zeit ein Vertrauensverhältnis auf. Sie unterstützte meine Mandantin vordergründig in Chats. Kurz nach dem Kennenlernen über die sozialen Medien wurde meine Mandantin von der angeblich in England lebenden Person gefragt, ob sie ihr finanziell helfen könne. Es habe ein Problem mit einer Lieferung nach Deutschland an der Grenze zu Frankreich gegeben.

Es sind fantasievolle Geschichten wie diese, die Betroffene grundsätzlich zum Nachdenken anregen sollten. Wer hier ahnt, möglicherweise Betrugsopfer zu sein, sollte sich den deutlichen Warnsignalen nicht verschließen und Hilfe suchen.

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Bei Verdacht einer Geldwäsche-Tat gem. § 261 StGB: Rechtsanwalt bereits im Ermittlungsverfahren hinzuziehen

In der Folgezeit gab es immer neue abenteuerliche Geschichten, mit denen weitere Geldzahlungen erbeten worden sind. Die Gelder, die auf dem Konto meiner Mandantin eingegangen sind, wurden als Spenden für die angebliche Schule bezeichnet. Der Romantik-Betrug flog auf, nachdem die Bank meiner Mandantin aufgrund der Kontobewegungen und des Hinweises einer Geschädigten des vorangegangenen Betruges aufmerksam wurde. Danach begannen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die für meine Mandantin eine erhebliche Belastung waren. Sie wendete sich erst nach Anklageerhebung an mich und beauftragte mich mit ihrer Verteidigung. Auch wenn die Verteidigung hier erfolgreich gewesen ist, sollte in Strafverfahren wegen Geldwäsche bereits im Ermittlungsverfahren ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger beauftragt werden.

Den Straftatbestand der Geldwäsche gem. § 261 Abs. 1 StGB erfüllt, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu verteilten, umtauscht, überträgt oder verbirgt. Voraussetzung für eine Strafe ist, dass der Täter vorsätzlich handelt. Die Anforderungen an den Vorsatz sind allerdings bei der nur leichtfertigen Geldwäsche herabgesetzt. Den Straftatbestand des § 261 Abs. 6 StGB erfüllt, wer leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um einen Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat handelt. Im Übrigen ist gleichwohl vorsätzliches Verhalten erforderlich.

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Auch wenn Menschen, die auf einen Romantik-Betrug hereinfallen, selbst Opfer sind oder zumindest sein können, indem sie eigene Gelder an die Täter weitergeben, werden sie von Gerichten und Staatsanwaltschaften zugleich als Täter behandelt. Der konkrete Vorwurf bei der leichtfertigen Geldwäsche lautet: Die oder der Beschuldigte hätte bei diesen deutlichen Umständen doch erkennen müssen, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht und sich hinter diesen Zahlungen Straftaten verbergen. Wer davor leichtfertig die Augen verschließt, muss mit Strafe rechnen.

Noch mehr Informationen auch rund um das Thema Geldwäsche gibt es auf meinem YouTube-Kanal: Dr. Nils Winkler | WIKING LEGAL – YouTube.

Bei leichtfertiger Geldwäsche droht Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre

Auch der Vorwurf der leichtfertigen Geldwäsche kann zu erheblichen Problemen führen. Wer verurteilt wird, dem droht eine hohe Geldstrafe. Auch Freiheitsstrafen – bis zu zwei Jahre – sind möglich und vom Gesetzgeber vorgesehen. Mit wirksamer Strafverteidigung können Vorstrafen noch verhindert werden. Hinzukommt ein weiterer schwerwiegender Umstand: nicht selten wird die Einziehung derjenigen Geldbeträge angeordnet, die den Tathandlungen zugrunde gelegen haben. Für die Betroffenen ist das ein Schaden, der häufig die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigt und ruinös sein kann. Es droht eine Einziehung beispielsweise von mehreren zehntausend Euro. Auch hier kann wirkungsvolle Strafverteidigung Erfolge erzielen. Solange die Geldwäsche-Tat noch nicht entdeckt wurde, kann auch eine strafbefreiende Selbstanzeige ein wichtiges Instrument der Verteidigung sein.

Anwalt Geldwäsche Hamburg: Hier gibt es mehr Informationen zur Verteidigung gegen den Verdacht der Geldwäsche!

Wenn gegen Sie ein Strafverfahren wegen Geldwäsche geführt wird, können Sie mich jederzeit kontaktieren. Im ersten Schritt beantrage ich bei der Polizeibehörde oder Staatsanwaltschaft Akteneinsicht. Sobald die Akte bei mir eingeht, beginnt die Verteidigung. Gemeinsam arbeiten wir den Sachverhalt auf, bemühen uns um Aufklärung und stimmen die Einlassung ab. Wenn ich Sie in einem Verfahren wegen Geldwäsche oder leichtfertiger Geldwäsche verteidigen soll, melden Sie sich. Sie erreichen mich per E-Mail (info@wiking.legal) oder telefonisch (unter der 040-320 818 80), lassen Sie sich dann gerne zu mir durchstellen oder ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.

Noch mehr Informationen auch rund um das Thema Geldwäsche gibt es auf meinem YouTube-Kanal: Dr. Nils Winkler | WIKING LEGAL – YouTube.

Dr. Nils Winkler

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