- Ausgangslage: Bewährungsstrafe nach Verurteilung wegen Betäubungsmittelstraftat
- Voraussetzungen für einen Widerruf der Bewährung
- Sofortige Beschwerde als Rechtsbehelf gegen den Widerruf der Bewährung
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen
- Erfolg der sofortigen Beschwerde: Aufhebung des Widerrufsbeschlusses
- Hilfe bei Widerruf der Bewährung: Anwalt und Strafverteidiger in Hamburg
Mandanten sind häufig erleichtert, wenn sie nach einem langen Strafverfahren zwar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, diese jedoch zugleich zur Bewährung ausgesetzt wird. In Strafverfahren ist es das oberste Ziel, die Freiheit des Mandanten zu erhalten. Wer eine Bewährungsstrafe erhält, darf sich danach aber nicht in falscher Sicherheit wiegen: vielmehr müssen regelmäßig Auflagen und Weisungen erfüllt werden. Außerdem dürfen keine weiteren Straftaten begangen werden. Anderenfalls droht der Bewährungswiderruf. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg weiß ich, dass es auch nach dem Widerruf der Aussetzung zur Bewährung noch Chancen gibt, um die Freiheit zu erhalten.
- Widerruf der Bewährung kommt bei neuen Straftaten oder Verstößen gegen Auflagen und Weisungen in Betracht
- Mit sofortiger Beschwerde kann ein Bewährungswiderruf noch verhindert werden – kein Haftantritt
- Kurze Frist beachten – schnelle Hilfe von Rechtsanwalt und Strafverteidiger
- Anstelle des Widerrufs ist eine Verlängerung der Bewährungszeit möglich
Sofort-Kontakt zu Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Nils Winkler | WIKING LEGAL: Kontaktformular
Telefon: 040-320 818 80 E-Mail: info@wiking.legal
Ausgangslage: Bewährungsstrafe nach Verurteilung wegen Betäubungsmittelstraftat
Meinem Verfahren lag eine Verurteilung aus dem Jahre 2023 zugrunde. Der Mandant wurde wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Zugleich setzte das Landgericht Hamburg die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Wie es im Falle der Bewährungsaussetzung üblich ist, wurden verschiedene Auflagen und Weisungen erteilt. Diesen Auflagen und Weisungen ist der Mandant nach Auffassung des zuständigen Gerichts nicht konsequent nachgekommen. Durch Beschluss widerrief das Gericht die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung. Es ist mir dennoch gelungen, den Widerruf der Bewährungsaussetzung zu verhindern.
Voraussetzungen für einen Widerruf der Bewährung
Wenn die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe einmal zur Bewährung ausgesetzt worden ist, kann diese Bewährungsaussetzung nicht ohne Weiteres zurückgenommen, also widerrufen werden. Vielmehr ist der Bewährungswiderruf an konkrete Voraussetzungen geknüpft. Der Gesetzgeber hat dies in § 56f StGB normiert.
Danach kommt ein Bewährungswiderruf in drei Konstellationen in Betracht: der Verurteilte begeht eine neue Straftat, er verstößt gegen Weisungen oder entzieht sich der Aufsicht eines Bewährungshelfers oder er verstößt gegen Auflagen (§ 56f Abs. 1 StGB). Wenn einer dieser Fälle vorliegt, sieht sich das Gericht häufig dazu gezwungen, die Bewährung zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich ausgeurteilte Freiheitsstrafe nunmehr doch vollstreckt werden soll: der Verurteilte, dessen Bewährung widerrufen worden ist, muss die Freiheitsstrafe im Gefängnis absitzen.
Bevor das Gericht eine Bewährung widerruft, muss es auf der Grundlage der aktuellen Lebensumstände bewerten, ob der Verurteilte seine Lebensführung, die bisher auf die Begehung von Straftaten gerichtet war, geändert hat oder mit einer solchen Änderung jedenfalls sehr wahrscheinlich zu rechnen ist. Von einem Widerruf ist abzusehen, wenn es ausreicht, andere Maßnahmen zu veranlassen. So sind die Gerichte gehalten, die Bewährung nicht zu widerrufen, wenn es zur Vermeidung weiterer Straftaten genügt, die Bewährungszeit zu verlängern oder neue Auflagen oder Weisungen zu erteilen.
Sofortige Beschwerde als Rechtsbehelf gegen den Widerruf der Bewährung
Wer einen Bewährungswiderruf erhält, sollte danach schnell einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen. Der gerichtliche Beschluss, mit dem die Bewährung widerrufen wurde, kann mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass die sofortige Beschwerde innerhalb einer Woche nach Bekanntmachung der Entscheidung einzulegen ist (§ 311 Abs. 2 StPO). Dabei kommt es für den Fristbeginn auf die Zustellung des Beschlusses an. Wer jetzt einen Bewährungswiderruf erhalten hat, sollte umgehend einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger beauftragen. Wenn die Frist verpasst wird, können wir in besonderen Fällen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 44 StPO) beantragen. Dazu müssen allerdings Umstände geltend gemacht werden, aufgrund derer eine Einhaltung der Frist unmöglich war.
Sofort-Kontakt zu Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Nils Winkler | WIKING LEGAL: Kontaktformular
Telefon: 040-320 818 80 E-Mail: info@wiking.legal
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen
In diesem Verfahren, das zum Erfolg der sofortigen Beschwerde führte, habe ich zunächst in zwei umfangreichen Schriftsätzen dargelegt, aus welchen Gründen ich den Widerruf für rechtswidrig halte. Hier kamen verschiedene Erwägungen zur Sprache, unter anderem habe ich den Widerruf für unverhältnismäßig gehalten. Ich habe plausibel dargelegt, dass von meinem Mandanten unter Berücksichtigung seiner Lebensumstände die Begehung weiterer Straftaten nicht zu erwarten ist. Ich habe ebenso vorgetragen, dass trotz verschiedener Verstöße gegen Auflagen und Weisungen ein erhebliches Bemühen meines Mandanten zu erkennen ist, wichtige Maßnahmen für ein zukünftig straffreies Leben zu ergreifen. Dies haben wir schließlich auch im Anhörungstermin vor dem Landgericht Hamburg zum Ausdruck gebracht.
Sofort-Kontakt zu Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Nils Winkler | WIKING LEGAL: Kontaktformular
Telefon: 040-320 818 80 E-Mail: info@wiking.legal
Erfolg der sofortigen Beschwerde: Aufhebung des Widerrufsbeschlusses
Das Landgericht Hamburg folgte unserer Argumentation uneingeschränkt und hob den Widerrufsbeschluss des Amtsgericht Hamburg-Altona auf. Damit war die Freiheit meines Mandanten gesichert. Das Landgericht verlängerte lediglich die Bewährungszeit um ein weiteres Jahr. Wir haben damit den größtmöglichen Erfolg erreicht. Wichtig ist, dass der Mandant nun weiterhin die Auflagen und Weisungen bis zum Ablauf der Bewährungszeit erfüllt.
Hilfe bei Widerruf der Bewährung: Anwalt und Strafverteidiger in Hamburg
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg befasse ich mich regelmäßig mit Fragen zum Bewährungswiderruf. Mir ist bewusst, wie groß der Druck auf Seiten des Mandanten ist, wenn der Gang in das Gefängnis unmittelbar bevorsteht. In diesen Situationen ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten: Frist prüfen, sofortige Beschwerde einlegen, Akteneinsicht beantragen und danach begründen, warum der Widerruf für unzulässig gehalten wird. Wenn es zu einem Anhörungstermin kommt, sind diese Umstände noch einmal strukturiert und überzeugend darzulegen. Auf diese Weise kann es gelingen, einen Bewährungswiderruf doch noch zu verhindern.

