Klare Kante im Strafrecht.
Für Hamburg und darüber hinaus.

Mit Kraft und Entschlossenheit setze ich mich für Ihre Rechte ein und gebe Ihnen Orientierung. Klare Worte, klare Strategie.

Dr. Nils Winkler

Strafverteidigung mit Fokus. Entschlossen in allen Instanzen.

Ich bin als Rechtsanwalt mit strafrechtlichem Schwerpunkt und Journalist tätig. In meiner juristischen Laufbahn habe ich mich früh auf das Straf- und Strafverfahrensrecht spezialisiert. Dazu zählen mein strafrechtliches Schwerpunktstudium und Promotionsverfahren an der Universität Hamburg sowie Stationen als Referendar im 9. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts und bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg. Bereits während des Studiums und des Referendariats habe ich für verschiedene Hamburger Strafverteidiger gearbeitet. Meine Leidenschaft für das Straf- und Strafprozessrecht kommt auch in mehreren wissenschaftlichen Publikationen zum Ausdruck.

Ich verteidige Sie verlässlich und entschlossen in allen Instanzen des Strafverfahrens. Zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit zählen das Sexualstrafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Medizinstrafrecht sowie die Revision in Strafsachen.

Mein Werdegang

Rechtsgebiete

Meine strafrechtlichen Fachgebiete im Überblick

Allgemeines Strafrecht

Das Strafrecht betrifft alle Bereiche des Lebens und schützt verschiedene Rechtsgüter. Im Alltag sind vor allem Verkehrsstraftaten (§§ 315 ff. StGB) von Bedeutung. Im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten geht es zumeist nicht nur um Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern auch um eine Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB). Die Gerichte können außerdem Fahrverbote (§ 44 StGB) verhängen. Von allgemeiner Bedeutung sind unter anderem auch Urkundenfälschungen (§§ 267 ff. StGB) oder Diebstahls- (§§ 242 ff. StGB) und Raubdelikte (§§ 249 ff. StGB). Wenn ein Strafverfahren gegen Sie läuft, können Sie mich jederzeit als Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen.

Medizinstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Implikationen haben Delikte wie der Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) etwa gegenüber Krankenkassen. Im Übrigen betrifft das Medizinstrafrecht zumeist Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Ärztinnen und Ärzte sehen sich nach einem möglichen Behandlungsfehler nicht selten dem Vorwurf einer fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) oder einer Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB) ausgesetzt. Im medizinischen Umfeld ist auch der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (§ 174c StGB) nicht selten. Die Vielschichtigkeit des Medizinstrafrechts erfordert anwaltlichen Beistand und Rückhalt, den ich Ihnen gerne gebe.

Sexualstrafrecht

Der Vorwurf einer Sexualstraftat geht mit erheblichen Belastungen einher. Die Stigmatisierungsgefahr ist groß und die Konsequenzen können, unabhängig von der verhängten Strafe, schwerwiegend sein. Straftaten wie die sexuelle Nötigung oder die Vergewaltigung (§ 177 StGB) sind besonders herausfordernd, wenn Aussage gegen Aussage steht. Je früher der Tatverdacht beseitigt oder abgeschwächt werden kann, desto besser. Ein Rechtsanwalt sollte im Sexualstrafrecht zumeist von der ersten Stunde an, also mit Beginn des Ermittlungsverfahrens, hinzugezogen werden.

Steuerstrafrecht

Der Kerntatbestand ist die Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Wer Steuern verkürzt, indem er oder sie etwa unrichtige Angaben macht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. In besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Durch eine Selbstanzeige (§ 371 AO) kann für noch nicht entdeckte Steuerhinterziehungen unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit erlangt werden. Ich verteidige Sie in diesen Angelegenheiten – auch in Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern.

Wirtschaftsstrafrecht

Zu diesen Delikten zählen etwa der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), die Vorteilsannahme (§ 331 StGB) oder die Bestechung (§ 334 StGB). Bestimmte Wirtschaftsstraftaten können nur Amtsträger im Zusammenhang mit einer Diensthandlung begehen. Für Beamte können zugleich die dienstrechtlichen Konsequenzen schwerwiegend sein. Wirtschaftsstraftaten sind zunehmend im Fokus der Justiz, sodass eine kompetente Verteidigung durch einen Rechtsanwalt unabdingbar ist.

Revisionsrecht

Das Urteil ist gesprochen, aber noch nicht rechtskräftig. Nicht selten finden sich in der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsfehler. Es kommt zudem immer wieder vor, dass Verfahren rechtsfehlerhaft geführt worden sind. In der Revisionsinstanz überprüfe ich die Entscheidung des Gerichts detailliert auf entsprechende Rechtsfehler. Diese Prüfung erfordert umfangreiche Kenntnisse des Straf- und Strafprozessrechts und eine akribische Auseinandersetzung mit zum Teil sehr komplexen Rechtsfragen. Es ist zugleich die letzte Chance, das Urteil aufheben und die Sache neu verhandeln zu lassen. Ich habe bereits eine Vielzahl von Urteilen geprüft – auch als Referendar im 9. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts.

FAQ

Alles, was Sie über meine strafrechtliche Beratung und Verteidigung wissen müssen.

Warum WIKING LEGAL?

K
L
Weil ich Sie klug und kraftvoll verteidige. Bei mir werden Sie nicht allein gelassen. Und der Kanzleiname? Weil mein Kollege und Wegbegleiter, Rechtsanwalt Jochen Pfleger, mich gelegentlich als Wikinger (englisch: Viking) bezeichnet. Die Wikinger standen im Mittelalter unter anderem für Stärke und Orientierung. Für eine Strafverteidiger-Kanzlei könnten diese Eigenschaften passender nicht sein. Daraus entstand die Idee für WIKING LEGAL (englisch ausgesprochen).

Wie arbeiten Sie als Rechtsanwalt im Strafrecht?

K
L
Ich setze auf eine klare Strategie und einen roten Faden in der Strafverteidigung. Ich arbeite auf Augenhöhe, transparent und kommunikativ. Gerne entwickle ich kreative Lösungen für Ihr Problem. Wichtig ist, dass Sie als Mandant ebenfalls engagiert sind und die Zusammenarbeit sowie den Verfahrenserfolg gemeinsam mit mir fördern. Gegenseitiger Respekt ist dabei selbstverständlich. Im Übrigen setze ich auf ein umfangreiches Netzwerk und kann jederzeit Rechtsanwälte anderer Fachrichtungen oder Steuerberater hinzuziehen.

Wie mandatiere ich Sie?

K
L
Nach der persönlichen Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon vereinbaren wir einen ersten Gesprächstermin. Zumeist habe ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Einsicht in die Akten nehmen können, sodass ich keine fundierten rechtlichen Einschätzungen geben kann. Wir besprechen das weitere Vorgehen und das, was Sie von mir erwarten dürfen. Sobald Sie mich schriftlich bevollmächtigen, kann ich mit der Arbeit beginnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ich auch als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.

Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Strafrecht?

K
L
Die Kosten sind abhängig vom Einzelfall. Anstelle der gesetzlichen Gebühren werden regelmäßig Honorarvereinbarungen geschlossen. Maßgebend sind das Ausmaß und der Umfang des Verfahrens. In der Beurteilung sind aber auch die Komplexität der Rechtsfragen und die erforderlichen Qualifikationen des Rechtsanwalts mitbestimmend. Wir besprechen die Kosten, bevor Sie mich mandatieren, sodass von Anfang an Transparenz gewährleistet ist.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

K
L
Üblicherweise ermittelt zunächst die Polizei den Sachverhalt. Danach erhält die Staatsanwaltschaft die Akten und entscheidet über den weiteren Fortgang des Verfahrens. In geeigneten Fällen kann ein Rechtsanwalt bereits hier auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken. Erhebt die Staatsanwaltschaft dennoch Anklage, kann das Gericht das Hauptverfahren eröffnen und es kommt zur Hauptverhandlung. Abhängig von dem Instanzenzug schließen sich daran noch das Berufungs- und/oder Revisionsverfahren an. Ich verteidige Sie grundsätzlich in allen Verfahrensabschnitten. Unabhängig vom Verfahrensstand können Sie mich jederzeit kontaktieren.

Wie erfolgreich kann Ihre Strafverteidigung sein?

K
L
Die Definition des Erfolges ist in der Strafverteidigung vom Einzelfall abhängig. Ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens sind häufig erstrebenswert. In bestimmten Fällen ist ein Erfolg aber auch dann erreicht, wenn das Gericht eine maßvolle Strafe ausspricht, eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzt oder anstelle der angeklagten Tat nur wegen einer leichteren Straftat verurteilt. Gemeinsam bestimmen wir die richtige Strategie für Sie.

Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei?

K
L
Wenn die Polizei plötzlich die eigene Wohnung oder die Büros durchsucht oder Auskunft verlangt, ist das zumeist eine Ausnahmesituation. Sie sollten ruhig und höflich bleiben. Sie haben ein Schweigerecht und sollten zunächst keine Aussage machen. Diese kann – nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt – auch später noch erfolgen. Es ist ratsam, schnellstmöglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, wenn die Polizei gegen Sie ermittelt.

Publikationen & Vorträge

Strafrecht in Theorie und Praxis – Wissenschaftliche Arbeiten und Vorträge

Vortrag

Außergewöhnliche Konstellationen - Die prozessualen Herausforderungen in Sexualstrafverfahren

2025

Ringvorlesung „Sexualstrafrecht im Wandel“, Universität Hannover, 18. Juni 2025

Publikation

Wider das „Damoklesschwert“ Reformüberlegungen für das sexualstrafrechtliche Ermittlungsverfahren in „Aussage gegen Aussage“-Konstellationen

2024

Nomos, 1. Auflage 2024, 318 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe Studien zum Strafrecht.

Rezension: Kleinschnittger, RPsych (Rechtspsychologie), 2025, 143 ff.

Publikation

Erinnerung an die Stigmatisierungswirkungen sexualstrafrechtlicher Ermittlungen: Verhindert eine temporäre strafprozessuale Verschwiegenheitspflicht existenzgefährdendes „Alternativverhalten“?

2024
RPsych (Rechtspsychologie) 2024, 501 ff.
Publikation

Die Berichtigung rechtskräftiger und nicht rechtskräftiger Schuldsprüche nach Gesetzesänderungen (hier: KCanG statt BtMG) und die Hinweispflicht des § 265 Abs. 1 StPO

2024
StraFo (Strafverteidiger Forum) 2024, 407 ff.
Publikation

Der Irrweg in die Revision gegen das Verwerfungsurteil in der Berufung?

2024
StraFo (Strafverteidiger Forum) 2024, 7 ff.
Publikation

Ein Plädoyer für die Unschuldsvermutung in den Fußballstadien – und warum Fahrverbote das Pyrotechnik-Problem nicht lösen

2020
Hilgard, Mark C. (Hrsg.), „Viel Rauch um nichts?“ Ein Feuerwerk an Argumenten zu Kollektivstrafen im Sport, Band 11 der Schriftenreihe der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft.

„Wenn die Strafverfolgungsbehörden ein Ermittlungsverfahren einleiten, ist aus diesem Umstand materiell-rechtlich noch nicht viel abzuleiten. Die Voraussetzung ist lediglich die Begründung eines Anfangsverdachts. Das ist der leichteste aller strafprozessualen Verdachtsgrade.“

Dr. Nils Winkler, RPsych (Rechtspsychologie) 2024, 501 (512)