Klare Kante im Strafrecht.
Für Hamburg und darüber hinaus.
Mit Kraft und Entschlossenheit setze ich mich für Ihre Rechte ein und gebe Ihnen Orientierung. Klare Worte, klare Strategie.
Dr. Nils Winkler
Strafverteidigung mit Fokus. Entschlossen in allen Instanzen.
Ich bin als Rechtsanwalt mit strafrechtlichem Schwerpunkt und Journalist tätig. In meiner juristischen Laufbahn habe ich mich früh auf das Straf- und Strafverfahrensrecht spezialisiert. Dazu zählen mein strafrechtliches Schwerpunktstudium und Promotionsverfahren an der Universität Hamburg sowie Stationen als Referendar im 9. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts und bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg. Bereits während des Studiums und des Referendariats habe ich für verschiedene Hamburger Strafverteidiger gearbeitet. Meine Leidenschaft für das Straf- und Strafprozessrecht kommt auch in mehreren wissenschaftlichen Publikationen zum Ausdruck.
Ich verteidige Sie verlässlich und entschlossen in allen Instanzen des Strafverfahrens. Zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit zählen das Sexualstrafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Medizinstrafrecht sowie die Revision in Strafsachen.
Mein Werdegang
Rechtsgebiete
Meine strafrechtlichen Fachgebiete im Überblick
Allgemeines Strafrecht
Das Strafrecht betrifft alle Bereiche des Lebens und schützt verschiedene Rechtsgüter. Im Alltag sind vor allem Verkehrsstraftaten (§§ 315 ff. StGB) von Bedeutung. Im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten geht es zumeist nicht nur um Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern auch um eine Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB). Die Gerichte können außerdem Fahrverbote (§ 44 StGB) verhängen. Von allgemeiner Bedeutung sind unter anderem auch Urkundenfälschungen (§§ 267 ff. StGB) oder Diebstahls- (§§ 242 ff. StGB) und Raubdelikte (§§ 249 ff. StGB). Wenn ein Strafverfahren gegen Sie läuft, können Sie mich jederzeit als Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Medizinstrafrecht
Wirtschaftsstrafrechtliche Implikationen haben Delikte wie der Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) etwa gegenüber Krankenkassen. Im Übrigen betrifft das Medizinstrafrecht zumeist Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Ärztinnen und Ärzte sehen sich nach einem möglichen Behandlungsfehler nicht selten dem Vorwurf einer fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) oder einer Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB) ausgesetzt. Im medizinischen Umfeld ist auch der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (§ 174c StGB) nicht selten. Die Vielschichtigkeit des Medizinstrafrechts erfordert anwaltlichen Beistand und Rückhalt, den ich Ihnen gerne gebe.
Sexualstrafrecht
Der Vorwurf einer Sexualstraftat geht mit erheblichen Belastungen einher. Die Stigmatisierungsgefahr ist groß und die Konsequenzen können, unabhängig von der verhängten Strafe, schwerwiegend sein. Straftaten wie die sexuelle Nötigung oder die Vergewaltigung (§ 177 StGB) sind besonders herausfordernd, wenn Aussage gegen Aussage steht. Je früher der Tatverdacht beseitigt oder abgeschwächt werden kann, desto besser. Ein Rechtsanwalt sollte im Sexualstrafrecht zumeist von der ersten Stunde an, also mit Beginn des Ermittlungsverfahrens, hinzugezogen werden.
Steuerstrafrecht
Der Kerntatbestand ist die Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Wer Steuern verkürzt, indem er oder sie etwa unrichtige Angaben macht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. In besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Durch eine Selbstanzeige (§ 371 AO) kann für noch nicht entdeckte Steuerhinterziehungen unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit erlangt werden. Ich verteidige Sie in diesen Angelegenheiten – auch in Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern.
Wirtschaftsstrafrecht
Zu diesen Delikten zählen etwa der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), die Vorteilsannahme (§ 331 StGB) oder die Bestechung (§ 334 StGB). Bestimmte Wirtschaftsstraftaten können nur Amtsträger im Zusammenhang mit einer Diensthandlung begehen. Für Beamte können zugleich die dienstrechtlichen Konsequenzen schwerwiegend sein. Wirtschaftsstraftaten sind zunehmend im Fokus der Justiz, sodass eine kompetente Verteidigung durch einen Rechtsanwalt unabdingbar ist.
Revisionsrecht
Das Urteil ist gesprochen, aber noch nicht rechtskräftig. Nicht selten finden sich in der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsfehler. Es kommt zudem immer wieder vor, dass Verfahren rechtsfehlerhaft geführt worden sind. In der Revisionsinstanz überprüfe ich die Entscheidung des Gerichts detailliert auf entsprechende Rechtsfehler. Diese Prüfung erfordert umfangreiche Kenntnisse des Straf- und Strafprozessrechts und eine akribische Auseinandersetzung mit zum Teil sehr komplexen Rechtsfragen. Es ist zugleich die letzte Chance, das Urteil aufheben und die Sache neu verhandeln zu lassen. Ich habe bereits eine Vielzahl von Urteilen geprüft – auch als Referendar im 9. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts.


FAQ
Alles, was Sie über meine strafrechtliche Beratung und Verteidigung wissen müssen.
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Wie arbeiten Sie als Rechtsanwalt im Strafrecht?
Wie mandatiere ich Sie?
Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Strafrecht?
Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Wie erfolgreich kann Ihre Strafverteidigung sein?
Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei?



Publikationen & Vorträge
Strafrecht in Theorie und Praxis – Wissenschaftliche Arbeiten und Vorträge


„Wenn die Strafverfolgungsbehörden ein Ermittlungsverfahren einleiten, ist aus diesem Umstand materiell-rechtlich noch nicht viel abzuleiten. Die Voraussetzung ist lediglich die Begründung eines Anfangsverdachts. Das ist der leichteste aller strafprozessualen Verdachtsgrade.“
Dr. Nils Winkler, RPsych (Rechtspsychologie) 2024, 501 (512)